Grundsteuerreform im Überblick
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Weitere Informationen1. Hintergrund
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die sich auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung bezieht und die jährlich an die Kommune zu entrichten sind. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung bildet das Grundsteuergesetz (GrStG).
Schon seit Jahren wird die Berechnung der Grundsteuer kritisiert. Denn gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Dies verstößt gegen das Grundgesetz der Gleichbehandlung. Mit Urteil v. 10.4.2018 hat das BVerfG die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraus resultierend wurde die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht.
Vorgesehen ist, dass für die Erhebung der Grundsteuer künftig nicht mehr allein auf den Bodenwert zurückgegriffen wird, sondern auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Die Gemeinden können zudem einen gesonderten, erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) erheben. Außerdem wurde den Bundesländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundsteuer eingeräumt (sog. Länderöffnungsklausel).
Eine Neubewertung der Grundstücke ist zum 01.01.2022 vorzunehmen. Dabei werden die bisherigen Einheitswerte durch die neuen Grundsteuerwerte abgelöst. Die Anwendung der Grundsteuerwerte im Besteuerungsverfahren erfolgt ab dem 01.01.2025.
Feststellungen
- erste Hauptfeststellung der Werte 01.01.2022
- erste Hauptfeststellung der Werte 01.01.2022
- erste Hauptfeststellung der Werte 01.01.2022
- erste Hauptfeststellung der Werte 01.01.2022
2. Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auch zukünftig in einem dreistufigen Verfahren berechnet:
- Stufe: Feststellung des Grundsteuerwerts (Bewertung des Grundstücks)
- Stufe: Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Anwendung der Steuermesszahl)
- Stufe: Festsetzung der Grundsteuer (Anwendung des kommunalen Hebesatzes)
3. Für die Erstellung der Erklärung werden z. B. folgende Angaben/Unterlagen benötigt
- Vor- und Nachnahme des Eigentümers
- Wohnadresse
- Steuernummer
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
- E-Mail und Telefonnummer
- Einheitswert-Aktenzeichen
- Grundstücksadresse
- Art der wirtschaftlichen Einheit
- Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück und Fläche in m²
- Bodenrichtwert pro m²
- Wohnfläche in m²
- Baujahr des Gebäudes